Der Princepes als Verpflichteter

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Ein römischer Princeps war die oberste und letzte Entscheidungsinstanz im römischen Reich. Diese Funktion konnte er allerdings nur solange wahrnehmen, wie er von den übrigen Akteuren in Politik und Militär akzeptiert wurde. Ferner sind viele weitere Rollenbilder an einen Princeps herangetragen worden: bspw. privatus (Privatmensch), amicus (Freund) und pater familias (Familienvater). Darüber wirkten (halb-)öffentliche, persönliche Nahbeziehungen in den Prinzipat hinein. Zudem gerierten sich einige Principes als den Senatoren zugehörig, was sich in der vermehrten Zurückweisung von Privilegien und Ehrerbietungen zeigte. Aus diesen Umständen setzte sich ein Princeps immer wieder dem Vergleich mit anderen Mitgliedern des senatorischen Standes aus und konnte so in seiner Rolle als ‚primus inter pares‘ verpflichtet erscheinen.
Im Kern meiner Arbeit steht die Herausarbeitung einer Typologie von gegenseitigen Verhältnissen von gegenwärtigen, aber auch zukünftigen Principes zu ihren Förderern, Lehrern, Freunden. Diese Beziehungen wurden im öffentlichen Diskurs einer Bewertung unterzogen, sodass es ein zeitgenössisches Verständnis von adäquaten Beziehungen des Princeps gegeben haben musste. Nahbeziehungen zu Untergebenen hatten aber gleichzeitig auch eine Funktion der Herrschaftssicherung und -ausübung. Daher beschäftige ich mich ebenfalls mit der Frage, inwiefern ein Princeps diese unterstützenden Beziehungen brauchte, während er sich zeitgleich einer Verpflichtung durch andere entziehen musste, um als letzte Entscheidungsinstanz wahrgenommen zu werden.

Bearbeitung: Konstantin Krieter

Forschungsschwerpunkte: 

  • Diplomatie, Akkulturation und Infrastruktur in globalhistorischer Perspektive
  • Spätarchaische Landverteilung in Himera
  • Die Koreanische Teilung in globalhistorischer Perspektive
  • Regimehafte Herrschaft in den Provinzen der mittleren Republik
  • Reziprozitätsverhältnisse von Princeps und Senatoren