Master Lehramt an Gymnasien (Master LG)
Masterstudiengang (weiterführend) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienbeginn: Winter- und Sommersemester (im Sommersemester können Studierende nur aufgenommen werden, wenn in den gewählten Fächern noch freie Studienplätze vorhanden sind.) Bewerbungsschluss: 15. Juli (für WS) bzw. 15. Januar (für SoSe) des Jahres.
Die Lern- und Qualifikationsziele der Module im Teilstudiengang Geschichte können Sie im Modulkatalog nachlesen.
- Erstfach: Umfang von 20 Leistungspunkten
- Zweitfach: Umfang von 45 Leistungspunkten
- Bildungswissenschaften: Umfang von 30 Leistungspunkten. Das Lehrangebot wird seitens des Instituts für Erziehungswissenschaften sowie des Instituts für Pädagogische Psychologie gestellt.
- Masterarbeit: 25 Leistungspunkte. Die Masterarbeit kann wahlweise in den Bildungswissenschaften oder im Erst- oder Zweitfach angefertigt werden. Details sind in § 7 der Prüfungsordnung geregelt.
Schwerpunkte im Teilstudiengang Geschichte
Der Studiengang Master LG qualifiziert auf Grundlage des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs (oder einem vergleichbaren Studiengang) angehende Lehrerinnen und Lehrer fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und erziehungswissenschaftlich, sodass die Absolventinnen und Absolventen die erforderlichen Kompetenzen zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in diesem Schulzweig erworben haben.
Im Erstfach Geschichte sind die Module „Fachpraktikum“, Geschichtswissenschaftliche Vertiefung“ und „Masterarbeit“ verpflichtend. Darüber hinaus muss eines von insg. fünf Wahlpflichtmodulen belegt werden, das noch nicht in der Bachelorphase nachgewiesen wurde.
Im Zweitfach Geschichte sind die Module „Fachpraktikum“, Praxismodul“ und „Masterarbeit“ verpflichtend. Zusätzlich sind drei Wahlpflichtmodule zu absolvieren, die noch nicht in der Bachelorphase belegt wurden.
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich:
- Globalgeschichte
- Gesellschaftsgeschichte
- Kulturgeschichte
- Regionengeschichte
- Medien/ Öffentlichkeit/ Geschichtskultur
Prüfungsordnung, Modulkatalog und Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsordnung Master LG
Die Prüfungsordnung regelt für Sie rechtlich verbindlich die zu studierenden und nachzuweisenden Studieninhalte.
Modulkatalog
Der Modulkatalog beschreibt die Inhalte und zu erwerbenden Lernkompetenzen pro Modul im Fach Geschichte.
Studien- und Prüfungsleistungen
Formulare des Prüfungsamtes
Prüfungszeiträume
Prüfungsrücktritt
- Bis zur Anmeldung des Moduls „Masterarbeit“ ist ein Latinum nachzuweisen.
- Leitfaden zu den geforderten Lateinkenntnissen
- Melden Sie sich für einen Lateinkurs im Fachsprachenzentrum (FSZ) bitte mit dem Formular "Bevorzugte Kursteilnahme" an: www.fsz.uni-hannover.de/anmeldung_studip.html, denn ansonsten entscheidet das Los über eine Kursteilnahme, ohne Ihre individuellen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
- Hier das Angebot des Fachsprachenzentrums.
Das im Master LG zu absolvierende 5-wöchige Fachpraktikum wird begleitet von einer vorbereitenden Lehrveranstaltung im vorangehenden Semester (2 SWS) sowie einer Blockveranstaltung am Nachmittag während des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit. Die Studierenden stellen den Kontakt zu einer Praktikumsschule (nach Möglichkeit im Großraum Hannover) selbstständig und rechtzeitig her. Zum Bestehen des Moduls und dem Erwerb von 7 LP ist neben der aktiven Mitarbeit im Seminar und der Ableistung des Praktikums ein benoteter Praktikumsbericht von 15-20 Seiten anzufertigen.
Die aktuell gültige Ordnung für das Fachpraktikum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien finden Sie hier.
Die Zulassung zum Modul Masterarbeit setzt den Nachweis des Latinums sowie den Nachweis einer neueren Fremdsprache (Niveaustufe B2 GER) voraus, soweit der Nachweis nicht bereits bei der Zulassung zum Masterstudiengang vorgelegt wurde. Statt einer Kollegialprüfung müssen Studierende ab WS 2016/17 den Besuch des Master-Kolloquiums nachweisen. Studierende in der Studienvariante Kleine Fakultas müssen nur den Nachweis fachbezogener Lateinkenntnisse erbringen. In der Studienvariante Kleine Fakultas muss die Masterarbeit im Erstfach Musik geschrieben werden.
Zuständigkeiten bei Fragen und Problemen
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Brigitte Reinwald.
- Fachstudienberatung Lehramtsstudiengänge
Bernd WehrenpfennigRaum: B 107
Telefon: 0511/762-4429
E-Mail: studienberatunghist.uni-hannover.de
Sprechstunden im Wintersemester 2019/20
Di 10.00 - 12.30 Uhr
Fr 10.00 - 12.30 Uhr
- ERASMUS und andere internationale Partnerschaften
Prof. Dr. Brigitte Reinwald
Details entnehmen Sie der Rubrik Auslandsstudium - Berufliche Kompetenzen
Vor dem Studium erworbene berufliche Kompetenzen können Ihnen nach individueller Prüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit vorliegt.
- BAFöG
BAFöG-Beauftragter: Prof. Dr. Meik Zülsdorf-Kersting
Stellvertretende BAFöG-Beauftragte: Prof. Dr. Michaela Hohkamp
Bezieher von BAföG müssen dem zuständigen BAföG-Amt einen Nachweis über den regelmäßigen Ablauf des Studiums vorweisen. Dies geschieht über eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG, ausgestellt durch das Historische Seminar. Demnach ergeben sich für das Fach Geschichte im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang folgende Anforderungen:
• Hauptfach: 60 LP nach 4 Semestern
• Nebenfach: 33 LP nach 4 Semestern
Wichtig:
Die Leistungsbescheinigung reichen Sie bitte zuerst bei der Studienberatung, Herrn Wehrenpfennig, ein.Herr Wehrenpfennig kontrolliert die Bescheinigungen und im Anschluss können diese bei Herrn Zülsdorf-Kersting zur Unterschrift vorgelegt werden. Für die Überprüfung fügen Sie bitte einen "Table of Contents" Ihres bisherigen Studienverlaufs, zudem ggf. zusätzliche Scheine, die noch nicht beim Prüfungsamt verbucht wurden, bei.
Auf Universitäts- bzw. Fakultäts-Ebene
Für das Fach Geschichte zuständige Studiengangskoordinatorin Inga-Dorothee Rost , Philosophische Fakultät
Masterstudiengang (weiterführend) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienbeginn: Winter- und Sommersemester (im Sommersemester können Studierende nur aufgenommen werden, wenn in den gewählten Fächern noch freie Studienplätze vorhanden sind.) Bewerbungsschluss: 15. Juli (für WS) bzw. 15. Januar (für SoSe) des Jahres.
Die Lern- und Qualifikationsziele der Module im Teilstudiengang Geschichte können Sie im Modulkatalog nachlesen.
- Erstfach: Umfang von 20 Leistungspunkten
- Zweitfach: Umfang von 45 Leistungspunkten
- Bildungswissenschaften: Umfang von 30 Leistungspunkten. Das Lehrangebot wird seitens des Instituts für Erziehungswissenschaften sowie des Instituts für Pädagogische Psychologie gestellt.
- Masterarbeit: 25 Leistungspunkte. Die Masterarbeit kann wahlweise in den Bildungswissenschaften oder im Erst- oder Zweitfach angefertigt werden. Details sind in § 7 der Prüfungsordnung geregelt.
Schwerpunkte im Teilstudiengang Geschichte
Der Studiengang Master LG qualifiziert auf Grundlage des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs (oder einem vergleichbaren Studiengang) angehende Lehrerinnen und Lehrer fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und erziehungswissenschaftlich, sodass die Absolventinnen und Absolventen die erforderlichen Kompetenzen zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in diesem Schulzweig erworben haben.
Im Erstfach Geschichte sind die Module „Fachpraktikum“, Geschichtswissenschaftliche Vertiefung“ und „Masterarbeit“ verpflichtend. Darüber hinaus muss eines von insg. fünf Wahlpflichtmodulen belegt werden, das noch nicht in der Bachelorphase nachgewiesen wurde.
Im Zweitfach Geschichte sind die Module „Fachpraktikum“, Praxismodul“ und „Masterarbeit“ verpflichtend. Zusätzlich sind drei Wahlpflichtmodule zu absolvieren, die noch nicht in der Bachelorphase belegt wurden.
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich:
- Globalgeschichte
- Gesellschaftsgeschichte
- Kulturgeschichte
- Regionengeschichte
- Medien/ Öffentlichkeit/ Geschichtskultur
Prüfungsordnung, Modulkatalog und Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsordnung Master LG
Die Prüfungsordnung regelt für Sie rechtlich verbindlich die zu studierenden und nachzuweisenden Studieninhalte.
Modulkatalog
Der Modulkatalog beschreibt die Inhalte und zu erwerbenden Lernkompetenzen pro Modul im Fach Geschichte.
Studien- und Prüfungsleistungen
Formulare des Prüfungsamtes
Prüfungszeiträume
Prüfungsrücktritt
- Bis zur Anmeldung des Moduls „Masterarbeit“ ist ein Latinum nachzuweisen.
- Leitfaden zu den geforderten Lateinkenntnissen
- Melden Sie sich für einen Lateinkurs im Fachsprachenzentrum (FSZ) bitte mit dem Formular "Bevorzugte Kursteilnahme" an: www.fsz.uni-hannover.de/anmeldung_studip.html, denn ansonsten entscheidet das Los über eine Kursteilnahme, ohne Ihre individuellen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
- Hier das Angebot des Fachsprachenzentrums.
Das im Master LG zu absolvierende 5-wöchige Fachpraktikum wird begleitet von einer vorbereitenden Lehrveranstaltung im vorangehenden Semester (2 SWS) sowie einer Blockveranstaltung am Nachmittag während des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit. Die Studierenden stellen den Kontakt zu einer Praktikumsschule (nach Möglichkeit im Großraum Hannover) selbstständig und rechtzeitig her. Zum Bestehen des Moduls und dem Erwerb von 7 LP ist neben der aktiven Mitarbeit im Seminar und der Ableistung des Praktikums ein benoteter Praktikumsbericht von 15-20 Seiten anzufertigen.
Die aktuell gültige Ordnung für das Fachpraktikum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien finden Sie hier.
Die Zulassung zum Modul Masterarbeit setzt den Nachweis des Latinums sowie den Nachweis einer neueren Fremdsprache (Niveaustufe B2 GER) voraus, soweit der Nachweis nicht bereits bei der Zulassung zum Masterstudiengang vorgelegt wurde. Statt einer Kollegialprüfung müssen Studierende ab WS 2016/17 den Besuch des Master-Kolloquiums nachweisen. Studierende in der Studienvariante Kleine Fakultas müssen nur den Nachweis fachbezogener Lateinkenntnisse erbringen. In der Studienvariante Kleine Fakultas muss die Masterarbeit im Erstfach Musik geschrieben werden.
Zuständigkeiten bei Fragen und Problemen
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Brigitte Reinwald.
- Fachstudienberatung Lehramtsstudiengänge
Bernd WehrenpfennigRaum: B 107
Telefon: 0511/762-4429
E-Mail: studienberatunghist.uni-hannover.de
Sprechstunden im Wintersemester 2019/20
Di 10.00 - 12.30 Uhr
Fr 10.00 - 12.30 Uhr
- ERASMUS und andere internationale Partnerschaften
Prof. Dr. Brigitte Reinwald
Details entnehmen Sie der Rubrik Auslandsstudium - Berufliche Kompetenzen
Vor dem Studium erworbene berufliche Kompetenzen können Ihnen nach individueller Prüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit vorliegt.
- BAFöG
BAFöG-Beauftragter: Prof. Dr. Meik Zülsdorf-Kersting
Stellvertretende BAFöG-Beauftragte: Prof. Dr. Michaela Hohkamp
Bezieher von BAföG müssen dem zuständigen BAföG-Amt einen Nachweis über den regelmäßigen Ablauf des Studiums vorweisen. Dies geschieht über eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG, ausgestellt durch das Historische Seminar. Demnach ergeben sich für das Fach Geschichte im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang folgende Anforderungen:
• Hauptfach: 60 LP nach 4 Semestern
• Nebenfach: 33 LP nach 4 Semestern
Wichtig:
Die Leistungsbescheinigung reichen Sie bitte zuerst bei der Studienberatung, Herrn Wehrenpfennig, ein.Herr Wehrenpfennig kontrolliert die Bescheinigungen und im Anschluss können diese bei Herrn Zülsdorf-Kersting zur Unterschrift vorgelegt werden. Für die Überprüfung fügen Sie bitte einen "Table of Contents" Ihres bisherigen Studienverlaufs, zudem ggf. zusätzliche Scheine, die noch nicht beim Prüfungsamt verbucht wurden, bei.
Auf Universitäts- bzw. Fakultäts-Ebene
Für das Fach Geschichte zuständige Studiengangskoordinatorin Inga-Dorothee Rost , Philosophische Fakultät